Nico Zipp

12. Juni 20211 Min.

Corona Update: 11. Juni 2021

Die Coronaschutzverordnung wurde umstrukturiert und sieht auch für Musikschulen gelockerte Regelungen vor.

Ab dem 11. Juni 2021 gilt Stufe 1:

  • Präsenzunterricht für Schüler jeden Alters möglich

  • Negativtestnachweis erst im Gruppenunterricht ab 3 Schülern

  • Gesang- und Blasinstrumentenunterricht beschränkt auf 20 Personen in vollständig durchlüfteten Räumen

  • Maskenpflicht (außer bei Gesang und Blasinstrumenten)

  • bei festen Sitzplätzen kein Mindestabstand

  • Proben mit bis zu 20 Personen und Testnachweis möglich, auch mit Gesang und Blasinstrumenten in ständig durchlüfteten Räumen

Zusätzlich entfällt bei einer landesweiten Inzidenz unter 35 jegliche Testpflicht.

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