Nico Zipp
21. Feb. 20211 Min.
Die am vergangenen Freitag veröffentlichte neue Fassung der Corona-Schutzverordnung erlaubt den Präsenzunterricht an Musikschulen wie folgt:
als Einzelunterricht für Kinder bis zum Eintritt in die weiterführende Schule (Kinder bis einschließlich Klasse 4) oder
wenn dieser in die Angebote der Kindertagesbetreuung oder Schulen der Primarstufe intergiert ist oder in Kooperation mit diesen ausschließlich für die in den Einrichtungen gebildeten festen Gruppen von Kindern einer Schule oder eines Betreuungsangebots angeboten wird.