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Corona-Update gültig ab 04.03.22

Ab Freitag, den 04.03.2022 fallen der Musikschulunterricht und die Veranstaltungen wieder unter die 3G-Regelung. Ausgenommen sind hiervon der Gesangs- und Blasinstrumentenunterricht, dabei gilt weiterhin 2G-Plus. Kinder und Jugendliche bis einschließlich 17 Jahren müssen keine Immunisierung oder einen Test nachweisen. Sie müssen lediglich bei der Ermittlung der zulässigen Personenanzahl mitgerechnet werden.

Die aktuell gültigen Verordnungen finden Sie hier: Coronaschutzverordnung (gültigabdem04.März2022) siehe https://www.mags.nrw/sites/default/files/asset/document/220302_coronaschvo_ab_04.03.2 022_lesefassung_mit_markierung.pdf



 
 
 

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