Corona Update: Lockerungen ab 28. Mai 2021
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Corona Update: Lockerungen ab 28. Mai 2021

Die Coronaschutzverordnung wurde umstrukturiert und sieht auch für Musikschulen ab dem 28. Mai gelockerte Regelungen vor.


Ab Freitag, den 28. Mai gilt für Angebote von Musikschulen, geregelt in Bezug auf drei Inzidenzstufen in Kreisen oder kreisfreien Städten (siehe auch §§ 11 und 13 CoSchVo):



Zusätzliche Hinweise


Testpflicht:

Bitte beachten Sie: Der Negativtestnachweis gilt für Schülerinnen gleichermaßen wie für Lehrkräfte und hat eine Gültigkeit von 48 Stunden. Da in den Kommunen unterschiedliche Verfahren bei den Testungen angewendet werden, auch für Schulpflichtige, ist die genaue Anwendung der Testpflicht mit den lokalen Behörden vor Ort zu klären. Lt. aktueller Corona-Test-und-Quarantäneverordnung des Landes NRW sollen die allgemeinbildenden Schulen den Schülerinnen eine Bescheinigung über die Teilnahme an der Testung der Schule ausstellen. Für Kinder bis zu 6 Jahren ist kein Test erforderlich.


Geimpfte und Genesene:

Wie im Bundesinfektionsschutzgesetz festgelegt, stehen Geimpfte und Genesene (Immunisierte) negativ Getesteten gleich.


Tanz:

Die Coronaschutzverordnung gibt derzeit keine Hinweise darauf, wie mit Tanzangeboten an Musikschulen verfahren werden kann. Sobald uns dazu gesicherte Erkenntnisse vorliegen, informieren wir Sie wie gewohnt per Update.


Weitere Informationen zu den Inzidenzen:

Bei Inzidenzwerten von über 100 gelten wie bisher auch die Regelungen der Notbremse.

Die Zuordnung zu einer höheren Inzidenzstufe erfolgt, wenn der jeweilige Grenzwert an drei aufeinanderfolgenden Kalendertagen überschritten wird, mit Wirkung für den übernächsten Tag. Die Zuordnung zu einer niedrigeren Inzidenzstufe erfolgt, wenn der jeweilige Grenzwert an fünf aufeinanderfolgenden Werktagen unterschritten wird, mit Wirkung für den übernächsten Tag. Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales veröffentlicht für die Kreise und kreisfreien Städte die dort jeweils geltenden Inzidenzstufen und veränderte Einstufungen sowie deren Wirksamkeitsdatum sowie die für das Land geltende Inzidenzstufe täglich aktuell unter www.mags.nrw.de/inzidenzstufen.

Die aktuelle Coronaschutzverordnung gilt bis einschließlich 24. Juni 2021.

Quelle: Landesverband der Musikschulen NRW

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