Corona-Update mit Gültigkeit ab dem 19.04.2021
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Corona-Update mit Gültigkeit ab dem 19.04.2021

Aktualisiert: 19. Apr. 2021

Klarstellung zur aktuellen Schutzverordnung: Unterricht für Vorschulkinder möglich


Die gestern veröffentlichte Coronaschutzverordnung (gültig ab dem 19. April 2021) bietet in der Formulierung von §7, 7. zwar keine Änderung zu den vorangehenden Fassungen, jedoch liegt uns dazu eine Präzisierung des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales vor: Vorschulkinder dürfen ab sofort wieder in Präsenz unterrichtet werden. Wir hatten gestern erneut um Klärung der Bedingungen für Kinder vor der Schulpflicht gebeten und erhielten nun die Klarstellung. Es ist explizit so gewollt,dass „auch Vorschulkinder auch jetzt schon in Präsenz unterrichtet werden dürfen.“ Diese Änderung soll bei der nächsten Änderung der Coronaschutzverordnung in den Verordnungs-Text übernommen werden.


Zusammengefasst bedeuten die aktuellen Regelungen:


  1. Weiterhin möglich ist Einzelunterricht in Präsenz sowie Präsenzunterricht in Gruppen mit maximal fünf Teilnehmern – für schulpflichtige Schülerinnen und Schüler sowie für Kinder im Vorschulalter.

  2. Unterricht in Kooperationen mit Kitas, Grundschulen und weiterführenden Schulen ist ebenfalls erlaubt.

  3. Möglich ist Einzelunterricht im Freien für Schülerinnen und Schüler aller Altersstufen

  4. Über die erlaubten Punkte hinausgehender Unterricht für Erwachsene ist zurzeit nicht gestattet.



(Quelle: Landesverband der Musikschulen NRW)


Wichtig: Für Köln gilt seit Samstag die Ausgangsbeschränkung. D.h. dass keiner in der Zeit zwischen 21 und 5 Uhr ohne wichtigen Grund das Haus verlassen darf.


Daher schließt die Musikschule am Standort Köln für die Dauer der verhängten Ausgangssperre schon um 19 Uhr.


Damit soll ermöglicht werden, dass SuS noch pünktlich und wohlbehalten nach Hause gelangen können, da das Wahrnehmen von Musikunterricht nicht zu einem wichtigen Grund gehört.


Unterricht, welcher in die Zeit nach 19 Uhr fällt, sollte daher auf eine andere Zeit verschoben - bzw. rein online abgehalten werden.


Des Weiteren gilt ab Montag, den 19.04.2021 eine Testpflicht!

Alle Personen, die die Musikschule betreten und am Präsenzunterricht teilnehmen möchten, müssen sich zweimal pro Woche auf das Corona-Virus testen lassen und dies entsprechend nachweisen.

(Ergänzung vom 19.04.21) aufgrund vermehrter Nachfrage:

SuS, die ohnehin schon in Kitas und Schule getestet werden, müssen sich nicht nochmals testen lassen und dies auch nicht gesondert nachweisen!


Es wird darauf hingewiesen, dass die Tests in Eigenverantwortung durchzuführen sind.


Die Musikschule führt keine eigenen Testungen durch.


"In NRW gibt es laut Landesregierung inzwischen etwa 6.000 Teststellen für sogenannte kostenlose Bürgertestungen. Seit dem 10. März können sich Bürgerinnen und Bürgern mindestens einmal pro Woche kostenlos auf Corona testen lassen. Die Tests können von Ärzten, Apotheken, medizinischen Laboren, Rettungs- und Hilfsorganisationen sowie weiteren Anbietern durchgeführt werden.


Wer einen solchen Schnelltest machen möchte, lässt sich am besten vorab einen Termin geben. Zum Termin selbst sollte ein gültiger Lichtbildausweis sowie die Krankenversicherungskarte mitgebracht werden. Anschließend wird ein Nachweis über das Testergebnis ausgehändigt. Falls der Schnelltest positiv ausfällt, muss zur Überprüfung des Ergebnisses ein sofortiger PCR-Test folgen." (Quelle: WDR)


Als Testnachweis kann aber auch auf einen herkömmlichen Corona-Antigen-Selbsttest aus dem Handel oder der Apotheke zurückgegriffen werden. Diese sind allerdings kostenpflichtig.


Als sehr praktisch und nützlich erwiesen hat sich das Drive-In Test-Zentrum direkt neben der Musikschule im TRIOTOP.


Eine Übersicht über alle Teststellen findet Ihr hier:




Die aktuelle Cororaschutzverordnung gilt bis einschließlich Montag, den 26. April.






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