Corona-Update 12.04.2021
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Corona-Update 12.04.2021

... Neues aus Coronien!

Präsenzbetrieb in Musikschulen nur für Schulpflichtige

§7, 7. "((Erlaubt ist)) ... der musikalische und künstlerische Unterricht in Präsenz für Gruppen von höchstens fünf Schülerinnen und Schülern im Sinne des Schulgesetzes NRW."

Die Ergänzung wirkt sich demnach wie folgt aus:


  1. a) Weiterhin möglich ist Einzelunterricht in Präsenz sowie Präsenzunterricht in Gruppen mit maximal fünf Teilnehmern – beides jedoch nur für schulpflichtige Schülerinnen und Schüler.

  2. b) Möglich ist Einzelunterricht im Freien für Schülerinnen und Schüler aller Altersstufen

  3. c) Unterricht in Kooperationen der Grundschulen und weiterführenden Schulen (siehe unten dazu auch unsere Erläuterungen zur aktuellen Schulmail) ist ebenfalls weiterhin erlaubt.

  4. d) Derzeit nicht erlaubt ist demnach Einzelunterricht und Unterricht in Gruppen bis zu 5 Personen für Kinder im Vorschulalter – sowohl an unseren Musikschulen als auch in Kooperationen mit Kitas.

  5. e) Ebenfalls derzeit nicht erlaubt ist der Einzelunterricht sowie Unterricht in Gruppen bis zu 5 Personen für alle Erwachsenen, somit auch für Student*innen oder Auszubildende. Erwachsene Schüler*innen der Oberstufe sind selbstverständlich von diesem Verbot ausgenommen.


Die Regelungen gelten vorerst bis zum 18. April 2021.


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